Anerkanntes Prüfungszentrum

Sie möchten Ihre Sprachkenntnisse nachweisen oder dokumentieren? Wir sind der erfahrene Partner an Ihrer Seite und bereiten Sie optimal auf Ihre Prüfung vor. Denn wir kennen die Anforderungen und den Prüfungsablauf.


inlingua Stendal ist anerkanntes Prüfungszentrum für viele Sprachprüfungen. Legen Sie hier bei Ihrem inlingua Center vor Ort alle Sprachprüfungen in vertrauter Umgebung ab. Mit oder ohne Vorbereitungskurs: Sie sind uns immer herzlich willkommen.

 

Cambridge Assessment English

g.a.s.t Deutschtest für Zuwanderer DTZ A2-B1

telc Sprachprüfungen

BAMF Test 'Leben in Deutschland'

Anerkannte Übersetzungen

inlingua Stendal fertigt für Sie Übersetzungen in und aus allen gängigen Fremdsprachen termingerecht und zuverlässig an. Unsere Übersetzer sind qualifizierte Muttersprachler und verfügen über eine langjährige Berufserfahrung. Darüber hinaus sind sie für ihre Sprache bei Gericht öffentlich bestellt und allgemein beeidigt oder ermächtigt.

Gerne erstellt Ihnen unser Übersetzungsdienst einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für:

  • amtliche Urkunden, Bescheinigungen, Zeugnisse und Universitätsabschlüsse
  • Firmendokumente und Korrespondenz
  • Verträge, Patentschriften
  • Werbetexte, Imagebroschüren, Jahresberichte
  • Handbücher und Bedienungsanleitungen

Wir übersetzen für Sie in und aus folgenden Sprachen:

  • Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch
  • Dänisch, Englisch, Estnisch, Französisch
  • Griechisch, Italienisch, Japanisch
  • Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch
  • Niederländisch, Norwegisch
  • Polnisch, Portugiesisch
  • Russisch, Schwedisch, Serbisch
  • Slowakisch, Slowenisch, Spanisch
  • Tschechisch, Türkisch
  • Ukrainisch, Ungarisch

Sie brauchen eine behördlich anerkannte Übersetzung?

Gerne erstellen wir Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@inlingua-stendal.de

Zusammenarbeit mit Übersetzerinnen und Übersetzern

Wir arbeiten ausschließlich mit von einem deutschen Gericht vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern zusammen. Sollten Sie nicht von einem deutschen Gericht oder einer deutschen Botschaft vereidigt sein, sehen Sie bitte von Anfragen nach einer Zusammenarbeit ab.